Die Haussuche und auch der Kauf nimmt viel Zeit in Anspruch. Die vielen Aufgaben (Besichtigungstermine, Kreditsuche, Notartermine, etc.) sind irgendwann erledigt und auch der Umzug ist vollzogen. Die meisten sind einfach nur froh, dass das alles vorbei ist und sie schauen freudig in die Zukunft. Ein wichtiger Schritt ist aber noch zu tun. Gerade, wenn sie Ihr Haus über einen Kredit finanziert haben, sollten Sie sich spätestens nach dem Kauf Gedanken machen, wie Sie Ihre Familie absichern. Dabei wende ich mich vor allem an Familien, die nicht gerade auf Geld-Bergen sitzen.
Tilgen oder Sparen
Die Deutschen werden oft als als Weltmeister im Sparen bezeichnet. Das wird auch immer wieder durch aktuelle Untersuchungen bestätigt. Ausgehend davon sollte man meinen, dass in der Bevölkerung eine finanzielle Intelligenz im Bezug auf den Umgang mit Geld besteht. Doch das scheint nicht immer der Fall zu sein.
Rauchmelderpflicht für Eigentümer
Rauchmelder retten Leben, so die Aussage der Befürworter. Dem kann man schwer wiedersprechen. In fast allen Bundesländern besteht bereits Rauchmelderpflicht. Nun ist zum 31.12.2014 auch Hessen dran. Nicht nur für Neubauten, sondern auch für Bestandimmobilien müssen ab dem Jahr 2015 in jedem Haushalt Rauchmelder installiert sein. Normalerweise ist der Vermieter für die Einhaltung der Frist zuständig und muss sicherstellen, dass in seiner Immobilie Rauchmelder angebracht werden. Als Eigentümer sind Sie selbst in der Pflicht sich um die Installation der Rauchmelder zu kümmern.
Welche Versicherungen braucht ein Hausbesitzer?
Wenn Sie Eigentümer eines Hauses werden, dann sollten Sie sich Gedanken darüber machen, wie Sie Ihr Eigentum vor unvorhergesehenen Schäden schützen. Versicherungen gibt es wie Sand am Meer. Einige davon sind für Sie als Hausbesitzer sogar pflicht. Die im Folgenden vorgestellten Versicherungen sind, aus meiner Sicht, unverzichtbar.
Zahlung des Kaufpreises beim Hauskauf
Wenn Sie vom Notar die Fälligkeitsmitteilung erhalten, dann sind Sie fast schon am Ziel. Sie müssen nur noch das Geld überweisen bevor Sie in Ihr Traumhaus einziehen können. Doch so einfach das auch klingt, muss man trotzdem einige Sachen beachten. Selbst im Zeitalter des Online-Bankings kann sich die Zahlung des Kaufpreises nämlich komplizierter gestalten als man denkt.
Sie haben sich mit dem Verkäufer auf ein Datum geeinigt, an dem er das Geld von Ihnen erhält. In der Regel steht dieser Termin auch im notariellen Kaufvertrag. Sie müssen die Zahlung rechtzeitig in die Wege leiten, damit das Geld zum gewünschten Termin beim Verkäufer ist.
Fälligkeit des Kaufpreises beim Hauskauf
Worauf müssen Sie achten, bevor Sie den Kaufpreis für Ihr Traumhaus überweisen? Es gibt eine Reihe von Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit das Haus in Ihren Besitz übergeht. Solange diese nicht erfüllt sind, sollten Sie den Kaufpreis nicht überweisen. Sie sollten auch keine Anzahlung leisten, selbst wenn der Verkäufer Sie dazu drängt. Oft einigen sich Käufer und Verkäufer auf eine Anzahlung, damit die Schlüsselübergabe schon früher erfolgt, um z.B. mit eventuellen Renovierungsarbeiten anfangen zu können. Platzt der Kauf aber aus irgend einem Grund, dann sind Sie als Käufer der Dumme und Sie müssen zusehen, wie Sie wieder an Ihr Geld kommen.